Die Metamorph GmbH lässt durch die Kanzlei Dr. Schmidt et Schmidt angebliche Urheberrechtsverletzung abmahnen. In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird für die Verwendung von 13 Fotos ein Betrag in Höhe von über 7900 € gefordert. Anwaltsgebühren berechnet die Kanzlei Dr. Schmidt inklusive Mehrwertsteuer i.H.v. 1419,19 €. Als Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren wird der Betrag i.H.v. 39.000 € angegeben.
Wir raten dringend davon ab, vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben oder eine Zahlung zu leisten. Nutzen Sie unser kostenlose Abmahnungs-Hotline!
Link zum BlogeintragDas Amtsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 07.12.2011 (Az.: 57 C 9013/09) entschieden, dass derjenige, dem Nutzungsrechte an urheberrechlich geschützten Fotos übertragen werden, zuvor deren wirksame Rechtsübertragung überprüfen muss. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten sei ausgeschlossen, entschieden die Richter.
In den vorliegeden Fall hatte ein Model, das für einen Reisekatalog für Fotoshooting am Strand posierte, behauptet, sie sei Inhaberin sämtlicher Rechte an den Bildern. Diese wurden auf der Titelseite eines Katalogs einer Reiseveranstalterin veröffentlicht. Dagegen klagte die eigentliche Fotografin.
Die Richter urteilten, dass es für die beklagte Reiseveranstalterin unschwer zu erkennen gewesen sei, dass das Model nicht auch Fotografin und damit Urheberin gewesen sein könne. Demnach hätte sich die Beklagte nicht nur auf die Zusicherungen des Models verlassen dürfen, sondern hätte zumindest auch eine Prüfung der Rechte des Fotografen vornehmen müssen.
Link zum BlogeintragDie Falcom Investment AG lässt durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen abmahnen.
Unklar ist, welche Werke die angeblichen Urheberrechtsverstöße betreffen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags.
Lassen sie sich nicht durch solche Rechnungen verunsichern. Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104. Gern geben wir Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung.
Link zum BlogeintragDie Triple X Entertainment UG mahnt durch die Kanzlei Philipp Marquort den Pornofilm ”Kada Love – My Best Ones” ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 859,20 Euro gefordert.
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.
Link zum BlogeintragDas Lied “Turn This Club Around” von R.I.O wird durch die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt. Rechteinhaber ist die Zooland Music GmbH. Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 Euro.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Die Universum Film GmbH lässt über die Kanzlei Waldorf Frommer den Film “Blitz“ abmahnen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 956,00 Euro gezahlt werden.
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.
Link zum BlogeintragDie Video Art Holland b.v. lässt über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den Pornofilm “My Sexy Kittens VOL 50” abmahnen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 703,00 Euro gezahlt werden.
Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Link zum BlogeintragDas Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 28.12.2011 (Az.: 12 O 501/10) entschieden, dass wer mit einem Mobilfunkanbieter in einem Vertrag eine bestimmte Bandbreite festgelegt hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn die Vereinbarte nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Landgericht Düsseldorf hat damit einer Klage der verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Vodafone D2 GmbH stattgegeben.
Eine Klausel im Vodafone-All-Inclusive-Paket sah vor, Kunden nur eine geringere DSL-Bandbreite als ursprünglich vereinbart zur Verfügung zu stellen. Danach hätte das Unternehmen von vereinbarten Leistungen einseitig abweichen können. Das benachteilige zudem den Kunden unangemessen und sei damit unzulässig, urteilten die Richter.
Die Verbraucherschützer hatten auch eine Klausel zur Werbung per SMS kritisiert. Der Mobilfunkanbieter erlaubte es, dass Text- oder Bildmitteilungen mit Werbung an die Kunden geschickt werden. Diese würden dadurch unangemessen benachteiligt, entschieden die Richter. Werbung mittels elektronischer Post sei nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
Einer weiteren Klausel zufolge war der Kunde solange an sein Angebot gebunden, bis es das Unternehmen bestätigte. Dies sei eine unangemessen lange Annahmefrist, urteilte das Gericht und erklärte die Klausel für unwirksam.
Link zum BlogeintragDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 29.11.2011 (Az.: XI ZR 370/10) entschieden, dass die Bank bei Missbrauch beweisen muss, dass das Geld mithilfe der Originalkarte aus dem Automaten gezogen worden ist. Denn nur dann könne davon ausgegangen werden, dass der Kunde Karte und die Geheimnummer fahrlässig zusammen aufbewahrt habe.
In dem vorliegenden Fall war einem Bankkunden eine Kreditkarte für einen Geldautomaten ausgehändigt worden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war der Betrag für die tägliche Auszahlungen auf 1.000 Euro begrenzt. Zudem war der Karteninhaber verpflichtet, den Verlust oder Missbrauch der Karte der Bank sofort mitzuteilen. Bis dahin sollte der Kunde nur bis zu einem Betrag von 50 Euro haften. In einer Nacht wurden dann an verschiedenen Geldautomaten sechsmal jeweils 500 Euro abgehoben. Davon war auch der Kontoinhaber betroffen.
Eine schematische Anwendung des Anscheinbeweises scheide nach Ansicht der Richter aus, wenn die Bank nicht nachweise, dass die Originalkarte an einem Geldautomaten benutzt wurde. Die Bank habe “zu beweisen, dass die Originalkarte bei der missbräuchlichen Abhebung zum Einsatz kam. Dies könnte etwa durch Vorlage des Journalstreifens oder einer sonstigen Dokumentation der Kartenabhebung erfolgen, die eine den Einsatz einer Kartenkopie ausschließende Echtheitsprüfung der Karte belegen.”
Sei das Geld dagegen mit PIN und Kartenkopie abgehoben worden, könne das gemeinsame Aufbewahren nicht einfach vermutet werden. Es sei auch denkbar, dass Kriminelle durch Skimking an die PIN gelangt seien, der Kunde also gar nichts für das Ausspähen der Geheimnummer könne.
Die Richter legten die Bankklauseln so aus, dass sie auch gilt, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Das bedeutet: Selbst wenn er schuldhaft gehandelt, also Karte und PIN zusammen aufbewahrt hat, muss er lediglich 50 Euro selbst tragen. Der im Kleingedruckten bestimmte Höchstbetrag schütze nach Auffassung der Richter den Kunden, sodass er bei dem Kartenmissbrauch nur diesen Betrag selbst zahlen muss.
Link zum BlogeintragDie Universum Film GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer den Naturfilm “Serengeti” ab. In den Abmahnungen der Kanzlei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags gefordert.
Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Link zum BlogeintragDie Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte das Album “Comeback” der Hannoveraner Rockband Scorpions abmahnen. In den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags gefordert.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unsererkostenlosenanwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Link zum BlogeintragNach der Razzia bei der Internet-Tauschbörse Megupload verteidigte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Bemühen der US-Regierung mit den Gesetzesvorschlägen SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Der Fraktionvize der Unionsfraktion, Günter Krings und der Urheberrechtsexperte Ansgar Hevelin bedauerten dass die für Mittwoch geplante Abstimmung über die Gesetzesvorhaben im US-Senat wegen Proteste im Internet verschoben wurden.
Der Fall Megaupload zeige, nach Ansicht der Unionspolitiker, dass man im Internet einen “klaren Rechtsrahmen” benötige, auch wenn “einzelne Regelungen” in den US-Gesetzesentwürfen “zu weit gehen”.
Die beiden Parlamentarier zeigen sich erstaunt darüber, “dass Wikipedia, Google, die Grünen und viele andere durch ihre Proteste gegen SOPA und PIPA auch geldgierigen Internetkriminellen wie dem Gründer von Megaupload beispringen.” Bei den Gesetzesvorschlägen gehe es nicht um Zensur, sondern ausschließlich um den Schutz von Kreativen vor einer “Ausbeutung” ihrer Werke.
In der Stellungnahme heißt es weiter: “Trotz unermüdlicher und zeitintensiver Ermittlungen ist es den Strafverfolgungsbehörden wie auch im Fall kino.to viel zu lange nicht gelungen, einer Handvoll notorischer Hochstapler und Betrüger das Handwerk zu legen. Jeden Tag wurden so Musiker, Sänger, Komponisten, Schauspieler, Regisseure, Autoren und deren Geschäftspartner um ihren wohlverdienten Lohn betrogen.”
Link zum BlogeintragDas Oberlandesgericht Frankfurt hat in Beschluss vom 27.07.2011 (Az.: 6 W 55711) entschieden, dass ein Onlinehändler, der in seinem Online-Shop keine Auslandsversandkosten angibt und die Kunden darauf hinweist, dass bei Lieferung ins Ausland die Versandkosten individuell vereinbart werden, nicht abgemahnt werden kann.
Die unterlassene Preisangabe sei zwar als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) zu bewerten und damit ein nicht unerheblicher Wettbewerbsverstoß. Doch der Anbieter habe nach Ansicht der Richter durch das Weglassen der Versandkosten die Bagatellgrenze des § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht überschritten. Eine Abmahnung wäre demnach nicht erfolgreich.
Die aus der Verordnung ergebenden Verpflichtungen gelte nur für Preisangaben gegenüber Verbrauchern aus dem Inland, führten die Richter weiter aus. Fälle in denen diese einen Versand ins Ausland wünschten, seien zwar denkbar, jedoch derart selten, dass der Verstoß unterhalb der Bagatellgrenze bleibe.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht Berlin in einem Beschluss vom 13.04.2010 (Az.: 5 W 62/10) entschieden, dass es sich um einen Bagatellverstoß handelt, wenn trotz der Angabe im Shop “Versand nach: Europa” keine konkreten Versandkosten aufgeführt würden. Die Richter konnten keine “besondere Marktbedeutung” des abgemahnten Anbieters erkennen. Das Gericht verweist darauf, dass der Auslandsversand eine „besondere Zusatzleistung“ sei.
In einem ähnlichen Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm ganz anders geurteilt. Am 01.02.2011 (Az.: 4 U 196/10) entschieden Richter, dass durch fehlende Auslandsversandkosten der Verbraucher irregeführt werde und die Preise nicht vergleichen könne. Der Verstoß gegen § 1 Abs. 1 und 2 Satz 2 PAngV sei nicht als Bagatelle einzustufen.Denn wer den Handel dahin erweitert, dass er Lieferungen ins Ausland einbezieht, muss dann auch den erweiterten Umfang der Preisangaben hinnehmen.
Link zum BlogeintragDas Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 05.01.2012 (Az.: 52 O4/12) einer spanischen Hotelkette untersagt, in Deutschland mit Hinweise auf ihre eigene Sterneklassifizierung zu werben. Dies gelte solange, wie die Zertifizierung nicht vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) vorgenommen wurde, heißt es in dem Urteil.
Ein Berliner Hotel hatte in Anzeigen mit 5-Sternen geworben und erklärt, dass die Kategorien für Hotelsterne in Deutschland nicht gesetzlich geregelt seien. Zudem orientiere sich das Unternehmen mit ihren weltweit 3000 Hotels an internationale Gäste, die die DEGOHA-Standards nicht kennen würden. Die Sterne mit denen sich die Hotelkette schmückte, ähneln dem des eingetragenen Warenzeichens der Hotelkette.
Dagegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt. Das Landgericht hielt die Zertifizierung unter anderem deshalb für unzulässig, weil die Sterne-Vergabe intransparent sei und für potentielle Gäste nicht erkennen lasse, nach welchen Kriterien diese erfolge. Dadurch werde die zu erwartende Neutralität missachtet. Die eigenen Vergabekriterien entsprechen nicht den Anforderungen der DEHOGA, nach denen sich der Verbraucher richte. Außerdem ändere das Verwenden eigener Kennzeichen nichts an der Beanstandung wegen Irreführung.
Link zum BlogeintragDie Senator Film Verleih GmbH lässt über die Rechtsanwälte Sasse & Partner den Film “Apollo 18? abmahnen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 800,00 Euro gezahlt werden.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unsererkostenlosenanwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Der Film “The Walking Dead – Staffel 2 Folge 2? wird durch die Kanzlei Sasse & Partner abgemahnt. Rechteinhaber ist die WVG Medien GmbH. Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 800,00 Euro.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Link zum BlogeintragDie Universum Film GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer den Film “Der Mandant” ab. In den Abmahnungen der Kanzlei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 Euro gefordert.
Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Link zum BlogeintragDie Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH das Album ”31 Minutes To Takeoff” von Mike Posner ab. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages von 956,00 Euro gefordert.
Kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104 – 24 Stunden an 7 Tagen!
Link zum BlogeintragDie Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt durch die Kanzlei Waldorf Frommer das Album “If Not Now, When?” der kalifornischen Rocker Incubus ab. In den Abmahnungsschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ein pauschaler Geldbetrag gefordert.
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Vorab finden Sie einige wertvolle Informationen auf unserem Abmahnungsratgeber.
Link zum BlogeintragDie Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte das Album “Maureen” von der Sängerin Joy Denalane abmahnen. In den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags gefordert.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800/1004104 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
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