Abwehr Abmahnung
von: Feil RechtsanwälteProduktinformationen "Abwehr Abmahnung"
Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung als Verbraucher erhalten? Wir beraten sofort!
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, sich gegen eine urheberrechtliche Abmahnung als Verbraucher wirksam zur Wehr zu setzen. Im Preis enthalten ist der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung.
Die Beratung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder Telefax und/oder in unseren Kanzleiräumen. Die telefonische und persönliche Beratung ist auf maximal 1 Stunde begrenzt. Das Führen von Vertragsverhandlungen, z.B. für markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, ist nicht im Preis enthalten.
Rufen Sie an: 0511/473906-01 - Beratung sofort.
Tagesaktuelle Informationen über Abmahnungen und Abmahnwellen
ABMAHNUNG abwehren: So geht es!
Bitte lesen Sie die Abmahnung sorgfältig und beachten Sie die Fristen. Andernfalls drohen gerichtliche Verfahren.
Wir überprüfen für Sie im Rahmen unserer Rechtsberatung, ob die Abmahnung berechtigt ist. Begeht der Abmahner ebenfalls Verstöße sollte eine Gegenabmahnung dringend in Erwägung gezogen werden.
UNBERECHTIGTE ABMAHNUNG
Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie sich wehren. Wir informieren Sie über das sinnvollste Vorgehen in Ihrer konkreten Situation. Hier kommen in Frage:
- Negative Feststellungsklage,
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
ZWEIFELHAFTE RECHTSLAGE
Wenn der Wettbewerbsverstoß zweifelhaft (z.B. wegen einer regional unterschiedlichen Rechtsprechung, dann zeigen wir Ihnen die Risiken auf und unterbreiten Ihnen Vorschläge für ein weiteres außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen.
In Betracht kommen dabei unter anderem:
- Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung,
- Negative Feststellungsklage,
- Vergleichsverhandlungen mit dem Gegner.
BERECHTIGTE ABMAHNUNG
Wenn der Wettbewerbsverstoß begangen wurde, dann sind insbesondere
- die Angemessenheit der Vertragsstrafe,
- den angesetzten Streitwert,
- die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren,
- der Aspekt der Rechtsmissbräuchlichkeit sowie
- die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Aufbrauchsfrist zu prüfen.
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