Beratung Verpackungsverordnung
von: Feil RechtsanwälteProduktinformationen "Beratung Verpackungsverordnung"
Zum 1. Januar 2009 tritt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft.
Diese Entwicklung veranlasst viele Inhaber von Online-Shops, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen.
Dabei ist hervorzuheben, dass auch nach geltendem Recht Verpflichtungen und Haftungsrisiken bestanden haben. So hat das Landgericht Leipzig mit Beschluss vom 28.12.2007 (06 HK O 4379/07) entschieden, dass bei Internetangeboten über die Handelsplattform www.ebay.de der Verkäufer verpflichtet ist, auf die Rücknahme- und Verwertungspflicht bezüglich der Verkaufs- und Transportverpackungen, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen, nach der Verpackungsverordnung hinzuweisen.
Wir beraten Sie sofort. Unsere Telefon-Nr.: 0511/473906-01.
Unsere Leistungen:
- Wir prüfen Ihre derzeitigen Belehrungen auf Rechtskonformität.
- Die neuen Belehrungspflichten werden shopindividuell umgesetzt.
- Sie erhalten alle notwendigen Informationen rund um das Thema Verpackungsverordnung.
Die persönliche Beratung erfolgt per Telefon oder in unseren Kanzleiräumen. Die Beratung ist auf maximal 60 Minuten begrenzt.
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