"Dokumentation als Hauptleistungspflicht"
Bei der Erstellung und Überlassung von Standard-Software ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Lieferung einer ausreichenden Dokumentation der Software eine Hauptleistungspflicht. Bei einem Fehler der Dokumentation hat der Lieferant eine vertragliche Hauptleistungspflicht nicht erfüllt. Bei Fehlern in wesentlichen Punkten der Dokumentation oder einem Fehler derselben liegt ein Mangel an der Software selbst vor. Dasselbe soll gelten, wenn eine Hilfe-Funktion nicht vorliegt.
Dem Softwareersteller ist daher dringend anzuraten, auf eine ausreichende Dokumentation für den Kunden zu achten.
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