ElektroG Abmahnung
von: Feil RechtsanwälteProduktinformationen "ElektroG Abmahnung"
Nach den Bestimmungen des ElektroG ist das Anbieten und Verkaufen von Elektro- und Elektronikgeräten nicht erlaubt, wenn der Hersteller der Geräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert ist. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wird durch die Rechtsprechung als Wettbewerbsverstoß angesehen. Dieser kann durch Mitbewerber abgemahnt werden. Betroffen sind die Hersteller als auch die Händler dieser Geräte. Inhalt dieses Angebotes ist die außergerlichte Beratung bei einer solchen Abmahnung.
Rechtsanwalt Martin Stabno verfügt über mehrjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und hat eine Kommentierung zum ElektroG verfasst.
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