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"Gebrauchtsoftware und Volumenlizenz"

In einer Entscheidung des Landgerichts München I vom 28.11.2007 (Az.: 30 O 8684/07) weist das Gericht darauf hin, dass die Übertragung einzelner Volumenlizenzrechte mit einem gesondert hergestellten Datenträger auch ohne Zustimmung des Herstellers zulässig ist. Voraussetzung ist, dass es zu keiner Zunahme von Vervielfältigungsstücken der überlassenen Software kommt.

Weitere Infos unter www.gebrauchtsoftware-blog.de .

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