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"Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber"

Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hat in einem Beschluss vom 17.09.2008 (Az.: VK-SH 10/08) festgestellt und bestätigt, dass gesetzliche Krankenkassen öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB sind. In der Entscheidung führt die Vergabekammer wie folgt aus:

 

„Gemäß §§ 1 Abs. 1, 3 SGB V hat die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Diese Aufgabe liegt im Allgemeininteresse. Gesetzliche Krankenkassen sind nicht gewerblich tätig; sie erbringen ihre Leistungen nicht in Gewinnerzielungsabsicht, vielmehr beruht ihre Finanzierung im Wesentlichen auf einer solidarischen, nicht risikobezogenen Finanzierung durch an die Entlohnung der Versicherten anknüpfende Versicherungsbeiträge."

 

Ausdrücklich setzt sich die Vergabekammer mit weiteren Entscheidungen auseinander und verweist u.a. auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort hat das Gericht die Frage der Qualifizierung der gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschluss vom 23.05.2007). Die Bedenken des Oberlandesgerichts Düsseldorf teilt die Vergabekammer nicht und entscheidet daher.

 

 

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