"Herstellung von Sicherheitskopien"
Im Rahmen der Erstellung von Softwareüberlassungsverträgen ist das Recht zur Erstellung einer Sicherheitskopie stets zu prüfen. Nach der Vorschrift des § 69 d Abs. 2 UrhG ist festgeschrieben, dass die Erstellung einer Sicherungskopie nicht untersagt werden kann, wenn die Kopie für die Sicherung der zukünftigen Nutzung der Software erforderlich ist. Daher wird eine Vertragsklausel, die die Erstellung einer erforderlichen Sicherungskopie untersagt, als nichtig angesehen, wenn dem Käufer nicht gleichzeitig eine Sicherungskopie überlassen ist (z.B. auf CD-ROM oder DVD).
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