"Keine Sicherheit bei Prüfsiegeln"
Wir stellen in der Beratungspraxis immer wieder fest, dass Prüfsiegeln verschiedener Institutionen und Vereinen eine höhere „Sicherheit" zugebilligt wird, als diese tatsächlich haben. Aus unserer Sicht stellt sich die Frage, ob die rechtlichen Empfehlungen rechtssicher sind und inwieweit die jeweilige Rat gebende Institution für die Empfehlung haftet. Wir haben schon erlebt, dass rechtliche Empfehlungen, die als Voraussetzung für ein Prüfsiegel waren, Gegenstand von berechtigten Abmahnungen wurden.
Deshalb sollte ein Onlineshop-Betreiber klären, inwieweit für definierte Anforderungen eine Haftung bei Abmahnungen übernommen wird. Nach unserer Einschätzung wird eine solche Haftung nur von Rechtsanwälten für deren rechtliche Beratung übernommen.
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