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"Microsoft-Select-Vertrag des Bundes – ein Rahmenvertrag?"

Zu dieser Frage hat die Vergabekammer Düsseldorf in einem Beschluss vom 23.05.2008 (Az.: VK-7/2008-L) Stellung genommen. Die Vergabekammer führt aus, der Microsoft-Select-Vertrag des Bundes kein Rahmenvertrag im Sinne des § 3 a Nr. 4 VOL/A ist. Die Beitretenden schließen diesen Vertrag nicht mit dem oder den in Aussicht genommenen Leistungserbringer(n) der Einzelabrufe ab. Der Microsoft-Select-Vertrag des Bundes soll es dem Hersteller nur vereinfacht ermöglichen, bestimmte Leistungskonditionen an Großabnehmer über Großhändler abzusetzen. Auch stellt die Vergabekammer Düsseldorf fest, dass die Bundesländer oder andere beitretende Organe und Institutionen nicht „mehrere Rahmenvereinbarungen für dieselbe Leistung" vergeben. Die Vergabekammer argumentiert damit, dass wahlweise aus dem Microsoft-Select-Vertrag oder aus (ggf.) eigenen Rahmenvereinbarungen mit einem oder mehreren Handelspartnern abgerufen werden kann.

 

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