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"Onlinecommunities und Suchmaschinen - Arbeitgeber auf Spurensuche im Netz"

11.01.2009

 

Onlinecommunities und Suchmaschinen - Arbeitgeber auf Spurensuche im Netz

Ein erst seit wenigen Jahren zu beobachtendes Phänomen stellen Online-Plattformen wie studivz.de und facebook.com dar. Sie richten sich vor allem an jüngere Menschen und laden Nutzer dazu ein, sich und das eigene Privatleben öffentlich zur Schau zu stellen. Neben Hobbies, Bildungsabschlüssen und dem Beziehungsstatus kann man hier auch eigene Freunde „verlinken", private Fotos hochladen und öffentlich zur Diskussion freigeben. Längst haben viele Arbeitgeber diese Communities als ergiebige Informationsquelle über neue Bewerber entdeckt. Hier können authentische Eindrücke über Personen gewonnen werden. Diese sind allerdings meist nicht nur vorteilhaft. Besonders dann, wenn Partyfotos hinterlegt sind, die den Bewerber alkoholisiert und in peinlichen Posen zeigen, oder wenn als „Freunde" verlinkte Personen seltsam gestaltete Profilseiten haben, hinterlässt dies einen fragwürdigen Eindruck. Vielen Nutzern solcher Websites ist überhaupt nicht bewusst, dass neben Bekannten und Freunden auch zukünftige Arbeitgeber Zugriff auf die Profile haben können. Dieses Bewusstsein entwickelt sich auch erst sehr langsam. Zwar hat beispielsweise studivz.de folgenden Passus in die AGB aufgenommen„ Nicht gestattet ist (...) die Verwendung der Daten eines Nutzers zum Zwecke der Personaldatenerhebung durch Arbeitgeber (...)". Wirklich zu Ende gedacht ist das aber nicht, denn einerseits ändert dies nämlich nichts an der rein faktischen Möglichkeit, sich zahlreiche Informationen über Bewerber zu beschaffen. Andererseits ist der sich informierende potentielle Chef-in-spe zu diesem Zeitpunkt noch gar kein „Arbeitgeber". Da Auslegungsschwierigkeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekanntlich zu Lasten des Verwenders gehen (§ 305c Abs. 2 BGB), lässt es sich gut vertreten, dass sich ein noch-nicht-Arbeitgeber sehr wohl über studivz.de informieren darf.

Weitere Gefahren für Bewerber lauern auch außerhalb von Online-Communities. Man sagt oft, „das Internet vergisst nicht". Was einmal ins Internet gestellt worden ist, kann (einmal abgesehen von der urheberrechtlichen Zulässigkeit) frei kopiert werden, wird meist nicht mehr gelöscht und ist daher sehr lange Zeit abrufbar. Tippt man nun in Suchmaschinen den Namen eines Bewerbers ein, z.B. Frank Müller, so wird offenbar, wo diese oder eine gleichnamige Person überall Spuren hinterlassen hat. Setzt man den Namen dann auch noch in Anführungszeichen, „Frank Müller", so wird die Suche noch akkurater. Der gesuchte Name kann so z.B. auf Websites, Vereinspräsenzen, in Diskussionsforen oder Zeitungsartikeln auftauchen. Diese Art von „Detektivarbeit" mittels Suchmaschinen ist rechtlich unbedenklich, denn die Informationen sind schließlich öffentlich für jedermann zugänglich. Die Frage, ob die Informationen von anderen Personen überhaupt ins Netz gestellt werden durften, ist davon unabhängig zu beurteilen. Oft dürfte es für Betroffene auch rein tatsächlich sehr schwer sein, die Informationen wieder aus dem Web zu löschen, denn oft sind die Inhaber der Websites mit den maßgeblichen Informationen (trotz Impressumspflicht und Nutzung von Registrierungsdatenbanken wie denic) nur schwer ermittelbar oder nur bedingt kooperativ.

 

 

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