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"Onlineshop trotz Trusted Shop Zertifizierung abgemahnt"

Uns wurde im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Beratung eine Abmahnung der Silicon-Computer GmbH, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Espey, vorgelegt. In dieser Abmahnung werden die fünf folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt:

„Den Rücktritt behalten wir uns auch für den Fall vor, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer wir Ihre Bestellung nicht ausführen können."

„Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, Ihre Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt."

„In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag."

„Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferdatum."

„Unfrei eingesandte Pakete werden von uns nicht angenommen!"

Für den abgemahnten Online-Shop lag eine Zertifizierung von Trusted Shop vor. Unter www.abmahnung-blog.de informieren über den Fortgang der Angelegenheit.

 

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