"Ordnungsgemäße Dokumentation"
Die Vergabekammer Südbayern hat in einer Entscheidung vom 31.10.2008 noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass der Vergabevermerk einen erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen muss (Az.: ZR-3-3194-1-35-C19/08). Die Dokumentation soll die Entscheidung der Vergabestelle für den Bieter und die Nachprüfungsinstanz überprüfbar machen. Damit ist es notwendig, dass alle wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in der Vergabeakte entsprechend dokumentiert sind.
Weitere Informationen finden Sie unter www.it-vergabe-blog.de .
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