Shopanwalt.de

"Verdienstausfall Geschäftsführer bei Gerichtsterminen"

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 02.12.2008 (Az.: VI ZB 63/07) entschieden, dass einer GmbH durchaus bei der Teilnahme ihres Geschäftsführers an Gerichtsterminen ein Anspruch auf Verdienstausfall entstehen kann. Hintergrund der Entscheidung war die Anordnung eines Amtsgerichtes, die das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin gefordert hatte. Die Festsetzung des Verdienstausfalls des Geschäftsführers lehnte das Amtsgericht im Kostenfestsetzungsverfahren ab. Dagegen wandte sich die Gesellschaft und bekam Recht.

Der Bundesgerichtshof führt aus, dass bei einer gerichtlichen Anordnung des persönlichen Erscheinens die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften entsprechend an-zuwenden sind. Für den gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO bestehenden Anspruch auf Entschädi-gung ist es nicht erforderlich, dass ein konkreter Verdienstausfall nachgewiesen wird. Es reicht vielmehr aus, wenn die Zeitversäumnis einen messbaren Nachteil für die Gesellschaft mit sich bringt. Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist die Teilnahme eines Geschäftsführers an einem Gerichtstermin regelmäßig ein solcher messbarer Nachteil. Aus diesem Grund genügt es, sich im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens an den regelmäßigen Bruttoverdienst zu orientieren.

In der Praxis ist zu beobachten, dass Gerichte relativ häufig ein persönliches Erscheinen der Geschäftsführer anordnen, unabhängig von der Frage, ob dies im konkreten Einzelfall sinnvoll erscheint und der weitergehenden Sachverhaltsaufklärung dient. Hier werden durch vorschnelle gerichtliche Anordnungen weitere Kostenrisiken für das gerichtliche Verfahren geschaffen.

 

Kundenbewertungen für "Verdienstausfall Geschäftsführer bei Gerichtsterminen"

Schreiben Sie eine Bewertung

Bewertung schreiben

Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.


Bitte geben Sie die Zahlenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Bestell-Nr.: SAA0163


Sofort verfügbar.

€ 1,00

Preise inkl. gesetzlicher
MwSt. zzgl. Versandkosten*

€ 1,00

Preise inkl. gesetzlicher
MwSt. + Versandkosten*