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"Vorratsdatenspeicherung"

Die Grünen und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sind der Auffassung, dass die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten personenbezogene Daten sind. Dann besteht ein Auskunftsanspruch der Betroffenen gegen die jeweilige speichernde Behörde.

Hier ist zu befürchten, dass eine Welle von Auskunftsansprüchen auf die öffentliche Verwaltung zurollt. Die Grünen haben in Ihrer Pressemitteilung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die personenbezogenen Daten nachgefragt werden soll.

 

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